ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unter­neh­mens­be­ra­tung Fuleda KG Kas­sel

Hier fin­den Sie auf einen Blick alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zu den Lei­stun­gen, Prei­sen und Geschäfts­be­din­gun­gen der Unter­neh­mens­be­ra­tung Fuleda KG.

1. Gegen­stand des Ver­tra­ges

1.1. Die nach­ste­hen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­ge­schäfte der Fuleda KG, mit ihren Ver­trags­part­nern, nach­ste­hend in Kurz­form „Kunde“ genannt. Von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chende Bedin­gun­gen des Kun­den wer­den von der Fuleda KG nur nach geson­der­ter und schrift­li­cher Aner­ken­nung akzep­tiert.

1.2. Alle Ver­ein­ba­run­gen, die zwi­schen der Fuleda KG und dem Kunde zwecks Aus­füh­rung eines Auf­tra­ges getrof­fen wer­den, sind in schrift­li­cher Form zu ver­ein­ba­ren. Ände­run­gen, Ergän­zun­gen und Neben­ab­re­den bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.

1.3. Diese Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten auch für alle künf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen mit dem Kun­den, auch wenn sie nicht noch­mals aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den.

1.4. Die Fuleda KG erbringt Coa­ching- und Bera­tungs­dienst­lei­stun­gen gegen­über Unter­neh­mern, Selbst­stän­di­gen und Geschäfts­füh­rern. Die detail­lierte Beschrei­bung der zu erbrin­gen­den Dienst­lei­stun­gen erge­ben sich aus den Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen, Brie­fings, Pro­jekt­ver­trä­gen, deren Anla­gen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen der Fuleda KG.

2. Ver­trags­be­stand­teile und Ände­run­gen des Ver­trags

2.1. Jede Ände­rung und/oder Ergän­zung des Ver­tra­ges und/oder sei­ner Bestand­teile bedarf der Schrift­form. Dadurch ent­ste­hende Mehr­ko­sten hat der Kunde zu tra­gen.

2.2. Ereig­nisse höhe­rer Gewalt berech­ti­gen die Fuleda KG, das vom Kun­den beauf­tragte Pro­jekt um die Dauer der Behin­de­rung und einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben. Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch vom Kun­den gegen die Fuleda KG resul­tiert dar­aus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kun­den wich­tige Ter­mine und/oder Ereig­nisse nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen und/oder nicht ein­tre­ten.

3. Urhe­ber- und Nut­zungs­rechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der voll­stän­di­gen Zah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars für die ver­trag­lich ver­ein­barte Dauer und im ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Umfang die Nut­zungs­rechte an allen von der Fuleda KG im Rah­men die­ses Auf­tra­ges gefer­tig­ten Arbei­ten. Diese Über­tra­gung der Nut­zungs­rechte gilt, soweit eine Über­tra­gung nach deut­schem Recht mög­lich ist und gilt für die ver­ein­barte Nut­zung im Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Nut­zun­gen die über die­ses Gebiet hin­aus­ge­hen, bedür­fen einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung im Rah­men des Auf­tra­ges oder einer geson­der­ten schrift­li­chen Neben­ab­rede. Nut­zungs­rechte an Arbei­ten, die bei Been­di­gung des Ver­tra­ges noch nicht bezahlt sind, ver­blei­ben vor­be­halt­lich ander­wei­tig getrof­fe­ner Abma­chun­gen bei der Fuleda KG.

3.2. Die im Rah­men des Auf­tra­ges erar­bei­te­ten Lei­stun­gen sind als per­sön­li­che gei­stige Schöp­fun­gen durch das Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt. Diese Rege­lung gilt auch dann als ver­ein­bart, wenn die nach dem Urhe­ber­rechts­ge­setz erfor­der­li­che Schöp­fungs­höhe nicht erreicht ist.

3.3. Die Fuleda KG darf die von ihr ent­wickel­ten Wer­be­mit­tel ange­mes­sen und bran­chen­üb­lich signie­ren und den erteil­ten Auf­trag für Eigen­wer­bung publi­zie­ren. Diese Signie­rung und werb­li­che Ver­wen­dung kann durch eine ent­spre­chende geson­derte Ver­ein­ba­rung zwi­schen Fuleda KG und dem Kunde aus­ge­schlos­sen wer­den.

3.4. Die Arbei­ten der Fuleda KG dür­fen vom Kun­den oder vom Kun­den beauf­trag­ter Drit­ter weder im Ori­gi­nal noch bei der Repro­duk­tion geän­dert wer­den. Jede Nach­ah­mung, auch die von Tei­len des Wer­kes, ist unzu­läs­sig. Bei Zuwi­der­hand­lung steht der Fuleda KG vom Kun­den ein zusätz­li­ches Hono­rar in min­de­stens der 2,5 fachen Höhe des ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Hono­rars zu.

3.5. Die Über­tra­gung ein­ge­räum­ter Nut­zungs­rechte an Dritte und/oder Mehr­fach­nut­zun­gen sind, soweit nicht im Erst­auf­trag gere­gelt, hono­rar­pflich­tig und bedür­fen der Ein­wil­li­gung der Fuleda KG.

3.6. Über den Umfang der Nut­zung steht Fuleda KG ein Aus­kunfts­an­spruch zu.

4. Ver­gü­tung

4.1. Es gilt die im Ver­trag ver­ein­barte Ver­gü­tung. Zah­lun­gen sind, wenn nicht anders ver­trag­lich gere­gelt, inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung ohne jeden Abzug fäl­lig. Bei Über­schrei­tung der Zah­lungs­ter­mine steht Fuleda KG ohne wei­tere Mah­nung ein Anspruch auf Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 10% über dem Basis­zins­satz nach § 1 des Dis­kont­satz-Über­lei­tungs­ge­set­zes zu. Das Recht zur Gel­tend­ma­chung eines dar­über hin­aus­ge­hen­den Scha­dens bleibt von die­ser Rege­lung unbe­rührt.

4.2. Erstreckt sich die Erar­bei­tung der ver­ein­bar­ten Lei­stun­gen über einen län­ge­ren Zeit­raum, so kann die Fuleda KG dem Kun­den Abschlags­zah­lun­gen über die bereits erbrach­ten Teil­lei­stun­gen in Rech­nung stel­len. Diese Teil­lei­stun­gen müs­sen nicht in einer für den Kun­den nutz­ba­ren Form vor­lie­gen und kön­nen auch als reine Arbeits­grund­lage auf Sei­ten der Fuleda KG ver­füg­bar sein.

4.3. Bei Ände­run­gen oder Abbruch von Auf­trä­gen, Arbei­ten und Der­glei­chen durch den Kun­den und/oder wenn sich die Vor­aus­set­zun­gen für die Lei­stungs­er­stel­lung ändert, wer­den der Fuleda KG alle dadurch anfal­len­den Kosten ersetzt und die Fuleda KG wird von jeg­li­chen Ver­bind­lich­kei­ten gegen­über Drit­ten frei­ge­stellt.

4.4. Bei einem Rück­tritt des Kun­den von einem Auf­trag vor Beginn des Pro­jek­tes, berech­net die Fuleda KG dem Kun­den fol­gende Pro­zent­sätze vom ursprüng­lich ver­trag­lich gere­gel­ten Hono­rar als Stor­no­ge­bühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auf­tra­ges 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auf­tra­ges 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auf­tra­ges 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auf­tra­ges 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auf­trags 100%.

4.5. Alle in Ange­bo­ten und Auf­trä­gen genannte Preise und die dar­aus resul­tie­rend zu zah­lende Beträge ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich gül­ti­gen Umsatz­steuer in der jeweils gel­ten­den Höhe.

5. Zusatz­lei­stun­gen

5.1. Unvor­her­seh­ba­rer Mehr­auf­wand bedarf der gegen­sei­ti­gen Abspra­che und gege­be­nen­falls der Nach­ho­no­rie­rung.

6. Geheim­hal­tungs­pflicht der Fuleda KG

6.1. Die Fuleda KG ist ver­pflich­tet, alle Kennt­nisse die sie auf­grund eines Auf­trags vom Kun­den erhält, zeit­lich unbe­schränkt streng ver­trau­lich zu behan­deln und sowohl ihre Mit­ar­bei­ter, als auch von ihr her­an­ge­zo­gene Dritte eben­falls in glei­cher Weise zu abso­lu­tem Still­schwei­gen zu ver­pflich­ten.

7. Pflich­ten des Kun­den

7.1. Der Kunde stellt der Fuleda KG alle für die Durch­füh­rung des Pro­jekts benö­tig­ten Daten und Unter­la­gen unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung. Alle Arbeits­un­ter­la­gen wer­den von der Fuleda KG sorg­sam behan­delt, vor dem Zugriff Drit­ter geschützt, nur zur Erar­bei­tung des jewei­li­gen Auf­tra­ges genutzt und wer­den nach Been­di­gung des Auf­tra­ges an den Kun­den zurück­ge­ge­ben.

7.2. Der Kunde wird im Zusam­men­hang mit einem beauf­trag­ten Pro­jekt Auf­trags­ver­ga­ben an andere Agen­tu­ren oder Dienst­lei­ster nur nach Rück­spra­che und im Ein­ver­neh­men mit der Fuleda KG ertei­len.

8. Gewähr­lei­stung und Haf­tung der Fuleda KG

8.1. Das Risiko der recht­li­chen Zuläs­sig­keit der durch die Fuleda KG erar­bei­te­ten und durch­ge­führ­ten Maß­nah­men wird vom Kun­den getra­gen. Das gilt ins­be­son­dere für den Fall, dass die Aktio­nen und Maß­nah­men gegen Vor­schrif­ten des Wett­be­werbs­rechts, des Urhe­ber­rechts und der spe­zi­el­len Wer­be­rechts­ge­setze ver­sto­ßen. Die Fuleda KG ist jedoch ver­pflich­tet, auf recht­li­che Risi­ken hin­zu­wei­sen, sofern ihr diese bei ihrer Tätig­keit bekannt wer­den. Der Kunde stellt die Fuleda KG von Ansprü­chen Drit­ter frei, wenn die Fuleda KG auf aus­drück­li­chen Wunsch des Kun­den gehan­delt hat, obwohl sie dem Kun­den Beden­ken im Hin­blick auf die Zuläs­sig­keit der Maß­nah­men mit­ge­teilt hat. Die Anmel­dung sol­cher Beden­ken durch die Fuleda KG beim Kun­den hat unver­züg­lich nach bekannt wer­den in schrift­li­cher Form zu erfol­gen. Erach­tet die Fuleda KG für eine durch­zu­füh­rende Maß­nahme eine wett­be­werbs­recht­li­che Prü­fung durch eine beson­ders sach­kun­dige Per­son oder Insti­tu­tion für erfor­der­lich, so trägt nach Abspra­che mit der Fuleda KG die Kosten hier­für der Kunde.

8.2. Die Fuleda KG haf­tet in kei­nem Fall wegen der in den Wer­be­maß­nah­men ent­hal­te­nen Sach­aus­sa­gen über Pro­dukte und Lei­stun­gen des Kun­den. Die Fuleda KG haf­tet auch nicht für die patent‑, urhe­ber- und mar­ken­recht­li­che Schutz- oder Ein­tra­gungs­fä­hig­keit der im Rah­men des Auf­tra­ges gelie­fer­ten Ideen, Anre­gun­gen, Vor­schläge, Bil­der, Gra­fi­ken, Fotos, Kon­zep­tio­nen und Ent­würfe.

8.3. Die Fuleda KG haf­tet nur für Schä­den, die sie oder ihre Erfül­lungs­ge­hil­fen vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt haben. Die Haf­tung der Fuleda KG wird in der Höhe beschränkt auf den ein­ma­li­gen Ertrag, der sich aus dem jewei­li­gen Auf­trag für die Fuleda KG ergibt. Die Haf­tung der Fuleda KG für Man­gel­fol­ge­schä­den aus dem Rechts­grund der posi­ti­ven Ver­trags­ver­let­zung ist aus­ge­schlos­sen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haf­tung der Fuleda KG nicht aus einer Ver­let­zung der für die Erfül­lung des Ver­trags­zweckes wesent­li­chen Pflich­ten ergibt.

9. Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten

9.1. Der Kunde ver­pflich­tet sich, even­tu­ell anfal­lende Gebüh­ren an Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wie bei­spiels­weise an die Gema abzu­füh­ren. Wer­den diese Gebüh­ren von der Fuleda KG ver­aus­lagt, so ver­pflich­tet sich der Kunde, diese an die Fuleda KG gegen Nach­weis zu erstat­ten. Dies kann auch nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses erfol­gen.

10. Lei­stun­gen Drit­ter

10.1. Die von der Fuleda KG ein­ge­schal­tete Freie Mit­ar­bei­ter oder Dritte sind Erfül­lungs- oder Ver­rich­tungs­ge­hil­fen der Fuleda KG. Der Kunde ver­pflich­tet sich diese, im Rah­men der Auf­trags­durch­füh­rung von der Fuleda KG ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter, im Laufe der auf den Abschluss des Auf­tra­ges fol­gen­den 12 Monate ohne Mit­wir­kung von der Fuleda KG weder unmit­tel­bar noch mit­tel­bar mit Pro­jek­ten zu beauf­tra­gen.

11. Arbeits­un­ter­la­gen und elek­tro­ni­sche Daten

11.1. Alle Arbeits­un­ter­la­gen, elek­tro­ni­sche Daten und Auf­zeich­nun­gen die im Rah­men der Auf­trags­er­ar­bei­tung auf Sei­ten von der Fuleda KG ange­fer­tigt wer­den, ver­blei­ben bei der Fuleda KG. Die Her­aus­gabe die­ser Unter­la­gen und Daten kann vom Kun­den nicht gefor­dert wer­den. Die Fuleda KG schul­det mit der Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars die ver­ein­barte Lei­stung, nicht jedoch die zu die­sem Ergeb­nis füh­ren­den Zwi­schen­schritte in Form von Skiz­zen, Ent­wür­fen, Pro­duk­ti­ons­da­ten etc.

12. Ver­trags­dauer, Kün­di­gungs­fri­sten

12.1. Der Ver­trag tritt mit sei­ner Unter­zeich­nung in Kraft. Er wird für die im Ver­trag genannte Ver­trags­lauf­zeit abge­schlos­sen. Ist der Ver­trag auf unbe­stimmte Zeit geschlos­sen, kann die­ser mit einer Frist von drei Mona­ten von bei­den Sei­ten zum Monats­ende gekün­digt wer­den. Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt von die­ser Rege­lung unbe­rührt. Eine Kün­di­gung bedarf der Schrift­form.

13. Strei­tig­kei­ten

13.1. Kommt es im Laufe oder nach Been­di­gung eines Auf­tra­ges zu einem Streit­fall bezüg­lich des beauf­trag­ten Pro­jek­tes, so ist vor der Ein­lei­tung eines gericht­li­chen Ver­fah­rens ein außer­ge­richt­li­ches Media­ti­ons­ver­fah­ren zu durch­lau­fen. Bei Strei­tig­kei­ten in Fra­gen der Qua­li­täts­be­ur­tei­lung oder bei der Höhe der Hono­rie­rung wer­den externe Gut­ach­ten erstellt um mög­lichst eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu erzie­len. Die Kosten hier­für wer­den von Kun­den und der Fuleda KG geteilt.

14. Schluss­be­stim­mun­gen

14.1. Der Kunde ist nicht dazu berech­tigt, Ansprü­che aus dem Ver­trag abzu­tre­ten.

14.2. Eine Auf­rech­nung oder die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts durch den Kun­den ist nur mit aner­kann­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen zuläs­sig.

14.3. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist Kas­sel.

14.4. Sollte eine Bestim­mung die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ver­lie­ren, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Anstelle der unwirk­sa­men Bestim­mung soll im Wege der Ver­trags­an­pas­sung eine andere ange­mes­sene Rege­lung gel­ten, die wirt­schaft­lich dem am Näch­sten kommt, was die Ver­trags­par­teien gewollt hät­ten, wenn ihnen die Unwirk­sam­keit der Rege­lung bekannt gewe­sen wäre.

Kas­sel, den 01.01.2021

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